Der Steuertarif gibt unter Berücksichtigung von Steuersätzen die Steuerschuld bei alternativen Bemessungsgrundlagen an. Im gegenwärtigen deutschen Steuersystem gibt es den progressiven Tarif (ESt) und den proportionalen Tarif (USt), z.T. mit Freibetrag oder Freigrenze.
Einkommensteuertarif
Von dem zu versteuernden Einkommen bleibt ein Grundfreibetrag steuerfrei; er betrug für das Jahr 2003: 7.235 €/14.470 € (Ledige/Verheiratete). Ab dem Jahr 2004 steigt der Grundfreibetrag auf 7.664 €/15.329 €. Für über dem Grundfreibetrag liegende zu versteuernde Einkommen steigen die Steuersätze in zwei linearprogressiven Zonen im Jahr 2003 von 19,9 Prozent (Eingangssteuersatz) bei einem zu versteuernden Einkommen von 55.008 €/110.016 € (Ledige/Verheiratete) bis au 48,5 Prozent (Spitzensteuersatz). Der Eingangssteuersatz wird in 2004 auf 16 Prozent und in 2005 auf 15 Prozent reduziert bei einem zu versteuerndem Einkommen von 7.665 €/15.330 € (Ledige/ Verheiratete). Auch in diesen Jahren steigt der Steuersatz über zwei Progressionszonen bis zum Spitzensteuersatz von 45 Prozent (2004) bzw. 42 Prozent (2005) bei einem zu versteuerndem Einkommen von 52.152 €/104.304 € (Ledige/Verheiratete). Tabelle Einkommensteuer Grundtarif für nicht Verheiratete. Tabelle Einkommensteuer Splittingtarif für Verheiratete.
Solidaritätszuschlags
Die Höhe beträgt derzeit 5,5 Prozent der Einkommensteuer und der Körperschaftsteuer.